Häufig gestellte Fragen
Schnelle Antworten auf Kundenfragen
Sie haben Ihr Fahrzeug auf einem von uns verwalteten Parkplatz abgestellt. Dabei haben Sie leider keine Parkscheibe bzw. einen Parkschein gut sichtbar im Auto platziert, die Freiparkzeit überschritten und ggf. keine Parkgebühr entrichtet, oder Parkvorschrift verstoßen.
Eine Mitteilung über den Park- oder Benutzungsverstoß wurde an Ihrem Fahrzeug angebracht. Der Vorgang wurde durch unseren Mitarbeiter mittels spezieller Software aufgenommen und fotografisch dokumentiert. Es tut uns leid, falls die Mitteilung gestohlen oder verloren gegangen ist. Dennoch ergibt sich die Zahlungspflicht aus dem Park- und Benutzungsverstoß. Diese ist sofort fällig und innerhalb von 7 Werktagen zu begleichen.
Ihr Fahrzeug wurde zu dem genannten Zeitpunkt entgegen den Parkvorschriften abgestellt. Dies wurde durch unser Personal mittels spezieller Software aufgenommen und fotografisch dokumentiert oder mittels automatischer Kennzeichenerfassung aufgezeichnet.
In diesem Fall würden wir Ihnen gerne entgegenkommen. Um den Vorgang zu prüfen, senden Sie uns bitte einen entsprechenden Nachweis über den Notfall über unser Kontaktformular. Wir werden dann eine Einzelfallentscheidung hierzu treffen.
Ihr Fahrzeug wurde auf einem uns zur Kontrolle überlassenem Privatgelände abgestellt. Daher findet der Bußgeldkatalog der zuständigen Gemeinde oder Stadt keine Anwendung.
Die Höhe der Vertragsstrafe ist auf dem gesamten Parkplatz auf Hinweisschildern ausgewiesen. Mit dem Befahren des Parkraums haben Sie unseren AGB, in der die Höhe der Vertragsstrafe festgelegt ist, zugestimmt.
Mit dem Befahren des Parkraums haben Sie unseren AGB, in der die Höhe der Vertragsstrafe festgelegt ist, zugestimmt. Diese sind auf dem gesamten Parkplatz auf Hinweisschildern ausgezeichnet.
Bitte entschuldigen Sie diesen Fehler. Sollten Sie unsere Forderungen bereits beglichen haben, kontaktieren Sie uns bitte unter Angabe der Vorgangsnummer und Nachweis der Zahlung über unser Kontaktformular.
Gemäß unserer AGB tritt nach Ablauf der Zahlungsfrist (7 Werktage) der Verzug automatisch ein. Wenn Sie diese Frist nicht einhalten, entstehen Gebühren wie z.B. Halterabfrage und Verwaltungsmehraufwand, die wir Ihnen zusätzlich zur Hauptforderung berechnen.
Sollten Sie die Zahlungsfrist (7 Werktage) überschreiten tritt gemäß unserer AGB automatisch der Verzug ein. Daher sind wir gezwungen, eine Halterabfrage zu tätigen und Ihnen die Kosten für die Abfrage und den Mehraufwand, zusätzlich zur Hauptforderung, in Rechnung zu stellen.
Sie können bequem per Paypal oder per Giropay (siehe QR-Code auf der Vertragsstrafe) zahlen. Alternativ akzeptieren wir auch Online-Überweisungen auf das folgende Konto:
Kontodaten
German Service Group GmbH
IBAN: DE75 3705 0299 0000 4821 23
BIC: COKSDE33XX
Kreissparkasse Köln
Als Verwendungszweck geben Sie bitte die Vorgangsnummer und das amtliche Kennzeichen an.